Freitag, 14. Mai 2004
Abendspaziergang
Der Abend dämmert
Lindenblüten am Boden
Einzelne Lichter
Leichte Schritte auf dem Weg
Oh, wie schön das Zwitschern

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Ungebetene Anrufe - jetzt soll der Stress beim Bürger liegen
Bei Heise gefunden: "Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Vermittlungsausschuss zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angerufen. Unter anderem plädiert die Länderkammer für eine "liberalere und wirtschaftsfreundliche Regelung des Telefon-Marketing" und bezieht sich dabei auf die in anderen EU-Staaten übliche "opt-out-Regelung".

Nach dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz soll es als unzumutbare Belästigung gelten, wenn Telefonwerbung nicht im vorherigen Einverständnis mit dem Empfänger erfolgt, also als so genannter Cold Call. Der Bundesrat plädiert anstelle der "opt-in-Regelung" dafür, dass derjenige, der nicht angerufen werden möchte, dies im Verlauf des Telefonats anmerken kann. Er werde dann nicht mehr angerufen."


Soviel zur Bürgerfreundlichkeit - mich nerven ungebetene Anrufe grundsätzlich. Diese Woche hatte ich bereits 5 so blödsinnige Anrufe: eine Lotterie, ein Gewinnspiel, zweimal ein Meinungsforschungsinstitut und noch so ein nerviger Marketingmensch. Man sollte denen allen die Telefonnummer des hessischen Ministerpräsidenten Koch geben.

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Normen zur Maschinensicherheit (Teil II)
Gewisse Leute können es nicht eilig genug haben, jetzt ist mir ein Schreiben auf dem Tisch geflattert nach dem die EN 292 durch die EN ISO 12100 ersetzt worden ist. - Ein bißchen vorschnell diese Aktion, wird doch diese Ersetzung nicht im Europäischen Amtsblatt nachvollzogen. - Warum? - Hmm, besser keine Spekulationen.
Unser taeglich suchen
Zur Information: Eine EU-Norm löst bei der staatlichen Aufsicht erst dann die Konformitätsvermutung aus, wenn die Norm von der EU ein Mandat bekommen hat und im Amtsblatt der EU genannt wird.

Es geht hier um die "Verkehrsfähigkeit" von Maschinen, also ob und wann ich in Europa eine Maschine verkaufen, aufstellen und inbetriebnehmen kann. Fazit: Zum Zeitpunkt des Inverkehrsbringens müssen die herangezogenen Normen mit der Liste der von der EU herangezogenen Normen übereinstimmen.

Das Amtblatt findet man hier: http://europa.eu.int/eur-lex/de/index.html und bei Normen hilft diese Seite weiter: http://www.newapproach.org/

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