Freitag, 14. Mai 2004
Normen zur Maschinensicherheit (Teil II)
Gewisse Leute können es nicht eilig genug haben, jetzt ist mir ein Schreiben auf dem Tisch geflattert nach dem die EN 292 durch die EN ISO 12100 ersetzt worden ist. - Ein bißchen vorschnell diese Aktion, wird doch diese Ersetzung nicht im Europäischen Amtsblatt nachvollzogen. - Warum? - Hmm, besser keine Spekulationen.
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Zur Information: Eine EU-Norm löst bei der staatlichen Aufsicht erst dann die Konformitätsvermutung aus, wenn die Norm von der EU ein Mandat bekommen hat und im Amtsblatt der EU genannt wird.

Es geht hier um die "Verkehrsfähigkeit" von Maschinen, also ob und wann ich in Europa eine Maschine verkaufen, aufstellen und inbetriebnehmen kann. Fazit: Zum Zeitpunkt des Inverkehrsbringens müssen die herangezogenen Normen mit der Liste der von der EU herangezogenen Normen übereinstimmen.

Das Amtblatt findet man hier: http://europa.eu.int/eur-lex/de/index.html und bei Normen hilft diese Seite weiter: http://www.newapproach.org/

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